Warum sind Benchmarks keine gute Idee?
Der Entwurf in seiner jetzigen Form läuft den proklamierten Zwecken der RIS (Retail Investement Strategy) – Stärkung des Vertrauens der Kleinanleger in die Kapitalmärkte und Erzielung von höheren Erträgen – zuwider. Durch die bereits existierenden Vorschriften ist der Versicherungsvertrieb bereits jetzt kundenfreundlich und umfangreich reguliert.
Die geplante Einführung von (quantitativen) Benchmarks steht im klaren Widerspruch zu bestehenden Grundfreiheiten, ist sie doch geeignet in die Freiheit der Produktgestaltung und Produktvielfalt massiv und ohne geeignete Rechtfertigung einzugreifen.
Solvency II hat ein klares Regime für die Freiheit der Produktgestaltung und die Verpflichtung des Produktherstellers geschaffen, finanziell tragfähige Produkte zu vermarkten.
Zudem kann der Kundennutzen aufgrund der einzigartigen Produkteigenschaften von Versicherungsanlageprodukten keinesfalls auf Kosten und Rendite reduziert werden. Zusätzliche Merkmale wie biometrische Risikoabdeckung, Garantien, ESG-Aspekte etc. spielen eine ebenso wichtige Rolle.